Wertsicherungsrechner nach MieWeG – kostenlos berechnen

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Bezahlung

Vermieter-Dashboard

  • Bis 2 Objekte gratis verwalten
  • Automatische Fälligkeitsanzeige
  • 1 Indexierungs-PDF gratis
  • Alle Verträge auf einen Blick
  • Pro ab 4 €/Mo · erste 2 Objekte bleiben kostenlos
🏢
Anwendungsbereich
Gilt für Teilanwendung und Vollanwendung nach MRG. Nicht für Vollausnahme, Gewerbe oder WGG.
📅
Fälligkeit: immer 1. April
Die Mietzinsanpassung wird jährlich zum 1. April wirksam. Berechnung ist bereits ab März möglich.
📊
VPI-Messung: Jahresdurchschnitt (JDW)
Maßgeblich ist der Jahresdurchschnittswert (JDW) des Vorjahres – nicht der klassische Monatspunkt-zu-Monatspunkt-Vergleich.
🧮
Formel (ab 2028)
Volle Erhöhung bis 3 %, darüber nur 50 % des Überschusses. Beispiel: 5 % Inflation → 3 % + (2 % × 50 %) = 4 % Erhöhung.
🔒
Übergangsdeckel
April 2026: max. 1 % · April 2027: max. 2 % · Ab April 2028: Standardformel gilt vollständig.
📜
Einfädelung für Altverträge
Bei der ersten MieWeG-Anpassung werden alle Zwischenjahre seit der letzten Indexierung kumuliert berechnet – mit Aliquotierung im ersten Jahr.
⚖️
Begrenzungsmodell
MieWeG gibt kein eigenständiges Indexierungsrecht. Es begrenzt nur die vertraglich vereinbarte Wertsicherung.
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Parallele Berechnung
Bei vertraglicher Wertsicherungsklausel werden klassische Berechnung und MieWeG-Ergebnis verglichen – der niedrigere Wert gilt.
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Rundung auf Cent
Der neue Mietzins wird kaufmännisch auf den nächsten Cent gerundet (§ 1 Abs. 2 Z 3 MieWeG).
Indexdaten direkt von Statistik Austria · MieWeG-Logik in Anlehnung an WKO-Auslegung

Warum brauche ich diesen Rechner?

Mit 1. Jänner 2026 ist das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) in Kraft getreten. Kernstück ist das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) – ein gesetzliches Begrenzungsmodell für vertragliche Wertsicherungen bei Wohnmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG.

Die bisherigen Rechner von Statistik Austria und WKO bilden ausschließlich die vertraglich vereinbarte Wertsicherung ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Parallelrechnung nach MieWeG fehlt dort vollständig.

Wann ist eine Parallelrechnung notwendig?

Das MieWeG gilt für Wohnmietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG – sowohl für Altverträge (Abschluss vor 1.1.2026) als auch für Neuverträge. Nicht betroffen sind Vollausnahmen wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Ferienwohnungen oder Geschäftsraummietverträge.

In den meisten Fällen sind zwei parallele Berechnungen notwendig:

  • Die vertragliche Wertsicherung (z.B. nach VPI) – wie bisher
  • Die Kontrollrechnung nach dem Berechnungsmodell des MieWeG

Als Obergrenze gilt stets das niedrigere Ergebnis aus beiden Berechnungen. Das MieWeG ersetzt bestehende Wertsicherungsvereinbarungen nicht – es begrenzt nur, was tatsächlich an den Mieter weitergegeben werden darf.

Ausnahme Neuverträge: Wer ab 1.1.2026 direkt auf das MieWeG verweist (z.B. „wertgesichert gemäß § 1 Abs. 2 MieWeG"), muss keine Parallelrechnung anstellen – hier gilt direkt das gesetzliche Modell.

So funktioniert dieser Rechner:

Schritt 1 – Kostenlose Berechnung:
Geben Sie Ihre Mietdaten ein und erhalten Sie sofort beide Ergebnisse – vertraglich und nach MieWeG – sowie die Information, welcher Wert angewendet werden darf und ab wann.

Schritt 2 – Fertiges Schreiben als PDF:
Mit wenigen weiteren Angaben erstellen Sie ein vollständiges, verwendbares Schreiben an Ihren Mieter – in Minuten, ohne Anwalt.

Rechtliche Grundlage & Datenquellen:

Die rechtliche Einschätzung basiert auf zwei WKO-Webinaren des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder zum MieWeG (IMO Webinar). Die Inflationsdaten werden direkt von Statistik Austria (VPI 2020) bezogen und laufend aktualisiert.

Da zum MieWeG noch kaum Judikatur existiert, wird dieser Rechner bei neuen rechtlichen Entwicklungen rasch angepasst. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.