Mit 1. Jänner 2026 ist das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) in Kraft getreten. Kernstück ist das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) – ein gesetzliches Begrenzungsmodell für vertragliche Wertsicherungen bei Wohnmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG.
Die bisherigen Rechner von Statistik Austria und WKO bilden ausschließlich die vertraglich vereinbarte Wertsicherung ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Parallelrechnung nach MieWeG fehlt dort vollständig.
Das MieWeG gilt für Wohnmietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG – sowohl für Altverträge (Abschluss vor 1.1.2026) als auch für Neuverträge. Nicht betroffen sind Vollausnahmen wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Ferienwohnungen oder Geschäftsraummietverträge.
In den meisten Fällen sind zwei parallele Berechnungen notwendig:
Als Obergrenze gilt stets das niedrigere Ergebnis aus beiden Berechnungen. Das MieWeG ersetzt bestehende Wertsicherungsvereinbarungen nicht – es begrenzt nur, was tatsächlich an den Mieter weitergegeben werden darf.
Ausnahme Neuverträge: Wer ab 1.1.2026 direkt auf das MieWeG verweist (z.B. „wertgesichert gemäß § 1 Abs. 2 MieWeG"), muss keine Parallelrechnung anstellen – hier gilt direkt das gesetzliche Modell.
Schritt 1 – Kostenlose Berechnung:
Geben Sie Ihre Mietdaten ein und erhalten Sie sofort beide Ergebnisse – vertraglich und nach MieWeG – sowie die Information, welcher Wert angewendet werden darf und ab wann.
Schritt 2 – Fertiges Schreiben als PDF:
Mit wenigen weiteren Angaben erstellen Sie ein vollständiges, verwendbares Schreiben an Ihren Mieter – in Minuten, ohne Anwalt.
Die rechtliche Einschätzung basiert auf zwei WKO-Webinaren des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder zum MieWeG (IMO Webinar). Die Inflationsdaten werden direkt von Statistik Austria (VPI 2020) bezogen und laufend aktualisiert.
Da zum MieWeG noch kaum Judikatur existiert, wird dieser Rechner bei neuen rechtlichen Entwicklungen rasch angepasst. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.